Vereine -Hinweisgeberschutzsystem

Das  Vereine-Hinweisgeberschutzsystem steht für die Umsetzung der neuen Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 und stellt es zum Schutz von Whistleblowern zur freien Verfügung.

Rechtswidrige Aktivitäten, unkorrekte Geschäftspraktiken und Rechtsmissbrauch stehen im Fokus des  Hinweisgeberschutzes. 

Versteckte/r Korruption, Diebstahl, Betrug, Geldwäsche, Datenschutzverletzungen, Cybercrime, usw. schaden Organisationen gleichermaßen des privaten und öffentlichen Sektors mehr, als ein Hinweisgeber-System zur Aufdeckung von Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit beitragen kann.

Mit dem gleichermaßen mandantenfähigen und lizenzkostenlosen Hinweisgeberschutzsystem erhalten Sie, eingebunden in ein zertifiziertes Datenschutzmanagementsystem (DSMS), einen digitalen und anonymen Meldekanal inkl. Whitelabel und eigener Sub-Domain zur internen oder externen Nutzung durch unparteiische Personen Ihrer Wahl | Pro bono.

Hinweisgeberschutzsystem anonym kennenlernen und testen

Was Sie als unparteiische Person, als Arbeitgeber oder Verantwortlicher einer Organisation sowie als Ombudsstelle oder auch als Hinweisgeber in einem Hinweisgeberschutzsystem erwartet, demonstrieren wir live.

Schlüpfen Sie anonym in die Rolle eines Hinweisgebers, sei es als Verantwortlicher eines Meldekanals, als Ombudsstelle oder als Hinweisgeber bzw. Betroffener selbst, und finden Sie Vertrauen in die Technologie und versichern Sie sich, dass anonyme Kommunikation verbunden mit IT-Sicherheit und Datenschutz funktioniert.

Verstoß melden

Testweise oder konkret

Sie haben ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich und anonym zu übermitteln.

Sie können alle Verstöße melden, die von Mitarbeitern unseres Unternehmens im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit begangen wurden.

Verstöße können alle Gesetzesverletzungen oder Verletzungen interner Vorschriften sein.

Wir verpflichten uns, Hinweisgeber zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgeber oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.

Anmelden

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Die Kennung wurde vom System vorgegeben und besteht aus 16 Zahlen.
Das Passwort haben Sie frei gewählt.

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